Hallo Ingrid,
Sie gehen richtig davon aus, dass Sie als gemeinnütziger Verein für die Hotelkosten eines Gastreferenten aufkommen können. Denn die Reise- und Übernachtungskosten für den Referenten entstehen unmittelbar aus dem Vereinszweck, also einer Informationsveranstaltung Ihres Vereins. Die Reise und Übernachtungskosten des Referenten sind inmittelbar mit dessen Tätigkeit verbunden.
Sie müßten als Verein dem Referenten diese Aufwendung ersetzen. Werden diese nun von einer Privatperson übernommen, kann dieser auf die Erstattung verzichten
und sich über den Betrag eine Zuwendungsbescheinigung geben lassen. Dafür genügen textlich die Vordrucke, die Ihr Verein für die Spenden verwendet.
Viele Grüße
Inge