Der Vereine darf nur eine Spendenbescheinigung ausstellen für eine Leistung, die er auch direkt bekommen hat. In diesem Fall ist die Firma der Auftraggeber für diese Dienstleistung. Sie als Verein bekommen somit dafür ja gar keine Rechnung, für die Sie eine Spendenbescheinigung ausstellen könnten.
Die Firma müsste Ihnen also wiederum diese Leistung in Rechnung stellen und darauf vermerken, dass es sich um eine Spende handelt und auf die Bezahlung verzichtet wird. Erst dann könnten Sie eine Barspendenbescheinigung über den Bruttobetrag ausstellen.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann