Hallo,
auch wenn Sie von Ihrem Vorstand allein gelassen wurden, da müssen Sie jetzt durch.
Wichtiges zu Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen:
Spendenquittungen können von einem Verein für Geld- oder Sachspenden ausgestellt werden, wenn er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.
Sie können sich ein Muster für eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) im Internet im Downloadbereich des Bundesfinanzministeriums herunterladen.
Sollte Sie selbst ein Bescheinigung schreiben, dann müssen folgende Punkte in die Zuwendungsbescheinigung aufgenommen werden.
1. Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
2. Art der Zuwenung: Geldzuwendung
3. Name und Anschrift des Zuwendenden:
4. Betrag der Zuwendung in Ziffern und in Buchstaben
5. Tag der Zuwendung
6. Es handelt sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.
7. Wir sind wegen (GEMEINNÜTZIGKEIT ANGEBEN) durch Bescheinigung des Finanzamtes (ORT), Str. Nr. (STEUERNUMMER), vom (DATUM) vorläufig als gemeinnützig anerkannt.
8.Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur (GEMEINNÜTZIGKEIT) im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs.2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt (ABSCHNITT) Nr. (NR.) verwendet wird.
9. Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers.
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Ich hoffe,Sie kommen klar!
Mops