Spendenquittung – was muss ich beachten?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden BrainPain

    Hallo,

    meine Mannschaft wird durch drei Sponsoren gesponsort. Diese Sponsoren Möchten nun alle für ihre Spenden eine Quittung haben (verständlicherweise).

    Da ich vom Vorstand allein gelassen wurde und so etwas noch nie gemacht habe wollte ich mich erkundigen, wie so eine Quittung aussehen muss und was ich aus rechtlicher Sicht zu beachten habe?

    Danke schonmal im voraus.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    auch wenn Sie von Ihrem Vorstand allein gelassen wurden, da müssen Sie jetzt durch.
    Wichtiges zu Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen:
    Spendenquittungen können von einem Verein für Geld- oder Sachspenden ausgestellt werden, wenn er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.
    Sie können sich ein Muster für eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) im Internet im Downloadbereich des Bundesfinanzministeriums herunterladen.
    Sollte Sie selbst ein Bescheinigung schreiben, dann müssen folgende Punkte in die Zuwendungsbescheinigung aufgenommen werden.
    1. Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
    2. Art der Zuwenung: Geldzuwendung
    3. Name und Anschrift des Zuwendenden:
    4. Betrag der Zuwendung in Ziffern und in Buchstaben
    5. Tag der Zuwendung
    6. Es handelt sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.
    7. Wir sind wegen (GEMEINNÜTZIGKEIT ANGEBEN) durch Bescheinigung des Finanzamtes (ORT), Str. Nr. (STEUERNUMMER), vom (DATUM) vorläufig als gemeinnützig anerkannt.
    8.Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur (GEMEINNÜTZIGKEIT) im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs.2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt (ABSCHNITT) Nr. (NR.) verwendet wird.
    9. Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers.

    Lesen Sie bitte auch den Aufmacher auf unserer Startseite.
    Ich hoffe,Sie kommen klar!
    Mops

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Noch einmal hallo,
    habe soeben die neueste Ausgabe, des Handbuchs des Vereinsvorsitzenden bekommen.
    Dort gibt es einen interessanten Artikel auf S. 57ff über einen neuen Erlaß des Bundesfinanzministeriums über Spendenbescheinigungen. „Wie Sie die neuen Vorgaben für Spendenbescheinigungen finanzsicher anwenden““. Er dürfte Sie interessieren.
    Gruß Mops „

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