Spendenquittungen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gunter

    Hallo,wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und nun stehen wir vor der Frage,: In welcher Höhe dürfen wir Spendenquittungen ausstellen und muß man ein bestimmtes Limit im Jahr berücksichtigen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Günter,
    Spenden kann ein Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, in unbegrenzter Höhe erhalten. Steuerrechtlich werden zweckgebundene und nicht zweckgebundene Spenden gleich behandelt.
    Jede Spende kan auch ohne Ausstellung einer Spendenquittung angenommen werden, muss jedoch als Spende verbucht werden.
    Für den Spender, der seine Spende aber bei seiner Einkommenssteuer angerechnet haben möchte, reicht bis zu der Höhe von 200 Euro eine Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als sogenannter vereinfachter Nachweis. Für alle über 200 Euro hinausgehenden Beträge benötigt der Spender eine offizielle förmliche Zuwendungsbescheinigung.
    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter
    I.Cziudaj

    Kein Profilbild vorhanden Gunter

    Danke .Jetzt habe ich wieder etwas dazu gelernt

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Das freut mich aber
    IC

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