Hallo Günter,
Spenden kann ein Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, in unbegrenzter Höhe erhalten. Steuerrechtlich werden zweckgebundene und nicht zweckgebundene Spenden gleich behandelt.
Jede Spende kan auch ohne Ausstellung einer Spendenquittung angenommen werden, muss jedoch als Spende verbucht werden.
Für den Spender, der seine Spende aber bei seiner Einkommenssteuer angerechnet haben möchte, reicht bis zu der Höhe von 200 Euro eine Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als sogenannter vereinfachter Nachweis. Für alle über 200 Euro hinausgehenden Beträge benötigt der Spender eine offizielle förmliche Zuwendungsbescheinigung.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter
I.Cziudaj