Strom-Wasserordnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Steleh34

    Guten Tag!

    Jetzt möchte unser Vorstand zur nächsten Mitgliederversammlung eine Strom u Wasserordnung erlassen. In dieser Ordnung soll die Nutzung von Strom und Wasser geregelt werden wie zB. Verluste Anteilig Verteilen nach einem ermittelnden Faktor, Werterhaltung der Versorgungsanlagen jeweils 2,50€, Rechts. u Verfügungsgrenzen, Gesetzmäßige Eichfrist der Messgeräte und deren Erneuerung da nur über geeichte Zähler abgerechnet darf.
    Wenn der Beschluss dieser Ordnung mehrheitlich beschlossen wurde. Kann man diese Ordnung anfechtet?

    Mfg Stefan

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn diese Ordnung auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, ist diese nicht anfechtbar.
    Voraussetzung ist allerdings auch, das Ordnungsgemäß, gem. Satzung, eingeladen wurde und zwar nachweislich alle Mitglieder, in der Tagesordnung der Top aufgeführt wurde und ein Muster der Ordnung zur Verfügung gestellt wurde. Dies ist wichtig, da den Mitgliedern diese zuvor zu Kenntnis gegeben werden muss um evtl. Fragen auf der MV formulieren zu können.
    Wenn dann noch korrekt abgestimmt wurde, dürfte der ganze Vorgang save sein.

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