Tätigkeiten von Vereinsvorsitzenden

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 2 months von  FriedelVogt.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Wolke

    Es ist wohl zulässig, dass Vorstandsmitglieder neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auch eine weitere bezahlte Tätigkeit für ihren Verein übernehmen können. In den Empfehlungen heißt es immer, dass Vorstandsamt und bezahlte Tätigkeit klar erkennbar voneinander getrennt sein müssen.

    1. Was genau bedeutet das? Wo und wie muss dies erkenntlich gemacht sein?
    2. Kann ein bislang ehrenamtlich arbeitender Vorsitzender bspw. zusätzlich noch die Tätigkeit (halbe Stelle) einer inhaltlichen Leitung übernehmen, weil dies sich für den Verein spontan ergibt und als nötig erweist?
    3. Wer unterzeichnet dann den abzuschließenden Vertrag für die weitere, bezahlte Tätigkeit des Vorsitzenden – der/die stellvertretende Vorsitzende?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    So eine Ko stellation ist schwierig. Es müsste genau aufgelistet sein, welche Tätigkeiten zur Ehrenamtlichen und welche zur Bezahlten gehören. Eine solche Konstellation in einem Verein für die Tätigkeit eines Vorsitzenden habe ich in einem Verein noch nicht gehört.
    Eine Möglichkeit wäre, wäre wenn er ehrenamtlich als Vorsitzender arbeitet und als Schatzmeister bezahlt wird.

    Der Vorsitzende kann und darf keine in Sich Verträge unterschreiben. Hier muss zum Einem ein Beschluss der Vorstandes her. Der Vertrag kann nur mit dem/der 1. Stellvertreter/in abgeschlossen werden. Hier ist aber die Frage wie die Vertretung in der Satzung geregelt ist. Einzel- oder mehrheitsliche Vertretung?
    Steht in der Satzung etwas über In sich Verträge o.ä.?

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Der Vorsitzende kann und darf keine in Sich Verträge unterschreiben. Hier muss zum Einem ein Beschluss der Vorstandes her.

    Ich ergänze mal noch, dass der Vorsitzende bei Beschlüssen über ihn nicht stimmberechtigt ist. Hier darf also nur der Rest des Vorstands abstimmen.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.