Guten Tag,
ich frage für einen Tierschutzverein, der als gemeinnützig eingetragen ist.
Dort findet auf eigenem Gelände in jedem Jahr das Tierheimfest statt, inklusive einer öffentlichen Tombola zu Gunsten des Tierheimes.
Verkauft wurden bisher immer 500 Lose á 1 €.
Seit Nov. 2018 ist die Freigrenze, ab der Lotteriesteuer anfällt, auf 650 € erhöht.
Man war sich in der Vorstandssitzung einig, dass man den Lospreis erhöht auf 1,50 €.
Man war sich in der Vorstandssitzung einig, dass damit eine Loszahl von 433 Stück nicht überschritten werden darf. 25% mindestens hätten Gewinne beinhalten müssen, also 108, wenn es mehr sind – gerne. Es waren mehr.
Die Zahl 433 stand darüberhinaus auch noch mal im Plan zur Vorbereitung, weil sie krumm und neu und ungewöhnlich war.
Für Mehreinnahmen und zurückgewiesenes Wechselgeld stand eine Spendenbüchse parat.
Angemeldet wurde beim Finanzamt nichts, weil ja die Freigrenze von 650 € nicht überschritten wurde.
Am Abend nach dem Fest rechnete die Tombola-Bude 1.045,50 € in der Kasse beim Kassenwart ab. (Die Spendenbüchse war ebenfalls gut gefüllt.)
Das entspricht bei einem Lospreis von 1,50 € 697 verkauften Losen. Und der Lospreis war überall sichtbar, wir könnens nicht mal einfach als Spende abtun.
Die Quittung ist voll korrekt mit 7% enthaltener USt. ausgefüllt, von zwei Leuten unterschrieben und es wurde bereits stolz verbreitet, dass an der Tombola über 1.000 € eingegangen sind.
Was passiert jetzt?
Ich bin der Meinung, dass zwei Probleme bestehen: Umsatzsteuer und Lotteriesteuer.
– durch die fehlende Anmeldung und die Überschreitung der Freigrenze ist die Tombola nicht mehr dem Zweckbetrieb zuzuordnen, sondern dem wirt. Geschäftsbetrieb, und damit müssen die Einnahmen mit 19% Umsatzsteuer versteuert werden
– ebenso fällt nun Lotteriesteuer an
Was muss der Verein jetzt tun? Mit der Abänderung der Quittung ist es ja nicht getan.
Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!