Übergabe Rechnerposten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 5 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden szallendorf

    Guten Tag,

    am 23.03.2018 ist einer unserer beiden Rechner zurück getreten. Dies hat er im November bereits angekündigt.
    Trotz allem hat er bis heute sein Amt nicht übergeben.
    Er ist sehr unzuverlässig in der Kommunikation und wenn man ihm nicht wegen allem hinterher läuft passiert nichts.

    Nun haben wir schon mehrmals versucht diese Situation zu lösen, aber es passiert nichts. Er ruht sich auf „fehlenden“ Dokumenten aus und vertröstet die neue Rechnerin.
    Durch diesen Missstand sind bereits verzögerte Zahlungen zustande gekommen. Daraus resultierende Mahnkosten. Was können wir tun um das Ganze zu beschleunigen?

    Vielen Dank vorab

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein ehemaliges Vorstandsmitglied ist verpflichtet, alle Unterlagen unverzüglich herauszugeben (§ 667 BGB). Entstehen dem Verein dadurch Schäden, haftet diese Person dafür mit seinem privaten Vermögen. Sie sollten ihm das einmal unmissverständlich klarmachen. Außerdem sollten Sie ihm einen Einschreibebrief mit Rückschein schicken und ihm eine Frist für die Herausgabe setzen.

    Weigert er sich weiterhin, müssen Sie gem. § 667 BGB auf Herausgabe der Unterlagen klagen.

    H. Baumann

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