Umlagen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Galathea

    Stimmt es,daß Umlagen in unbegrenzter Höhe erhoben werden können, wenn keine Umlagen in der Satzung vorgesehen sind?

    hbaumann hbaumann

    Stimmt nicht!

    Sofern Umlagen erhoben werden sollen, muss die Satzung einen entsprechenden Passus enthalten.
    Die Festlegung in einer Beitragsordnung oder sogar nur per Mitgliederbeschluss reicht demnach nicht aus. Mitglieder, die dagegen gestimmt hätten, wären in solch einem Fall nicht an die Umlage gebunden.

    Außerdem muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2007 (II ZR 91/06) für die Erhebung von Umlagen der Grund (Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs), die Anzahl der möglichen Erhebungen pro Jahr sowie eine Obergrenze in der Satzung festgelegt sein. Die Obergrenze darf das Sechsfache eines Jahresbeitrages nicht übersteigen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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