Unfallschaden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Vorweg: Unser Verein hat z.Zt. wegen Bautätigkeiten über die Gemeinde einen Lagerraum erhalten. Der Schlüssel befindet sich bei der Gemeindeverwaltung und wir nach Gebrauch unsererseits stehts zurückgebracht (Gemeinde lagert ebenfalls Material).
    Beim zurückbringen dieses Schlüssels hat nun ein Vorstandsmitglied mit seinem Wagen ein Dienstfahrzeug der Gemeinde leicht touchiert. Kann solch ein Schaden über die Vereinshaftpflichtversicherung abgewickelt werden? Er war ja immerhin im Auftrag des Vereins unterwegs. Oder läuft dies über seine eigene Kfz-Haftpflicht auch mit Gefahr der Höherstufung?
    Ich möchte nicht drängen, aber ich benötige eine schnelle Antwort.
    Schonmal besten Dank im Voraus!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sollten Sie ein Sportverein sein, erkundigen sie sich bei Ihrem zuständigen Landessportbund, der eine Sportversicherung abgeschlossen hat. Schäden an und durch motorgetriebene Fahrzeuge sind aber bei fast allen LSB nicht im Leistungsumfang enthalten. Auch eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung wird diesen Schaden nicht regulieren.
    Das heißt, das Mitglied muss seine eigene Kfz-Haftpflicht in Anspruch nehmen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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