hallo Baedle,
in so einer privaten (und ausschließlich privat genutzten) Räumlichkeit ist keine Badeaufsicht nötig.
dennoch tut der Vorstand gut daran, sich ähnlich wie ein Arbeitgeber zu verhalten. D.h. er sollte die Mitglieder (Badnutzer) schriftlich über mögliche Gefahren informieren, sie darauf hinweisen, dass jeder eigenverantwortlich das Bad nutzt. Insbesondere sollte die Frage Minderjährige und Nichtschwimmer beantwortet werden. All diese Fragen und eine abgespeckte Gefährdungsanalyse sollte der Vorstand schriftlich dokumentieren, um beim Staatsanwalt jegliche Fahrlässigkeitsannahme auszuschließen.
Es muss ja auch eine Person für die Technik zuständig/verantwortlich sein, damit nicht durch Fehlfunktion der Chlorung und Filterung Gesundheitsgefährdungen entstehen.
Es sollte doch möglich sein, aus dem Kreis der Mitglieder jemanden für bestimmte Tage/Tageszeiten zu finden, die auf bestimmte Gruppen „aufpasst““.
gut nass
N.Luks
Sicherheitsingenieur
„