In der nächsten Vorstandssitzung sollte diesem Vorstandsmitglied unmissverständlich und einstimmig klargemacht werden, dass das zu unterbleiben hat und das wird auch im Protokoll festgehalten. Will man es auf die Spitze treiben, handelt es sich nämlich eigentlich bereits um Urkundenfälschung.
Das Vorstandsmitglied wird darauf hingewiesen, falls durch die bereits erfolgten Veränderungen dem Verein ein Schaden entsteht, es persönlich voll dafür haftet.
Als nächsten Schritt sollte der Schriftführer das Protokoll zuerst nur dem Vorsitzenden vorlegen und nach dessen Kenntnisnahme und Abzeichnung in ein PDF-Dokument umwandeln. Erst dieses wird den anderen Vorstandsmitgliedern übermittelt. Natürlich müssen diese dennoch eine Chance erhalten, Ergänzungen bzw. Richtigstellungen vorzunehmen. Das kann dann auf der nächsten Vorstandssitzung, wo das Protokoll üblicherweise bestätigt wird, erfolgen oder im Vorfeld bereits schriftlich. Nach Abstimmung im Vorstand wird das Protokoll dann noch einmal durch den Schriftführer überarbeitet und ein Exemplar original unterschrieben in die Ablage gegeben.
H. Baumann
Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de