Verbot von Fotos

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 2 weeks von  ehrenamt.
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  • Kein Profilbild vorhanden ehrenamt

    Guten Abend,
    In einem Schreiben des Vereins wurde den Mitgliedern verboten, Fotos auf denen das Mitglied zu erkennen ist,mit dem Fang in sozialen Netzwerken zu posten.
    Dieses Verbot steht nicht in der Satzung, lediglich im jährlichen Schreiben des Vereins.
    Zuwiderhandlung kann den Ausschluss vom Verein zur Folge haben.
    Ist das rechtlich haltbar?
    Kann ein Verein sowas verbieten?
    Danke!

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das ergibt sich schon aus der DSGVO bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz. Wenn Einzelpersonen fotografiert werden und dieses Bild, egal wo, veröffentlicht wir, ist eine Zustimmung dieser fotografierten Person zwingend notwendig. Sollte die Person dagegen vorgehen, hat nicht nur der Verein, als Veranstalter, sondern auch der Fotograf ein ernsthaftes Problem. Die Strafen können bis zu 25.000€ betragen.
    Somit ist das Verbot was der Verein hier ausspricht, eigentlich nur das, was auch im Gesetz steht. Ein Eintrag in der Satzung ist dadurch nicht notwendig!
    Der Verein handelt hier im Grunde zur Gefahrenabwehr, und rechtens!!

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    Kein Profilbild vorhanden ehrenamt

    Hallo, es geht nicht um fremde Personen.
    Sondern um eigene Fotos, also Fotos die man selber von sich macht und dann in den sozialen Netzwerken veröffentlicht.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Fotos von sich und selbst gemacht kann jeder selbst veröffentlichen.
    Das ist privatsache und geht dem Verein absolut nichts an!

    Kein Profilbild vorhanden ehrenamt

    Danke für die Antwort.
    Das war auch mein Gedanke..
    Auch wenn die Fänge aus den Vereinsgewässern sind, denke ich dieses Verbot geht zu weit in die Privatsphäre der Mitglieder.

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