Verein auflösen ohne Mitglieder ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 5 months von  gr2020.
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  • Kein Profilbild vorhanden Rennstiel

    Ich möchte/muss unseren eingetragenen Verein auflösen, da es nach einer enthusiastischen Anfangsphase inzwischen seit Jahren keine Mitglieder mehr gibt und ich als Vorsitzender und letztlich Verantwortlicher als einziger übriggeblieben bin. Der Verein ist seit längerer Zeit also quasi eine „Karteileiche“. Eine Mitgliederversammlung, welche per Beschluss den Verein offiziell auflösen könnte, ist ohne Mitglieder natürlich nicht möglich. In einem Artikel hier auf Vereinswelt.de (https://www.vereinswelt.de/aufloesung-des-vereins)
    habe ich gelesen, dass, wenn „…der Verein aufgrund von Austritten oder Todesfällen nicht mehr über eine ausreichende Anzahl von aktiven Anhängern verfügt…“ dieser AUTOMATISCH erlischt. Weiß jemand, wie das zu verstehen ist (automatisch?) bzw.: Was kann/muss ich nun konkret tun, um den Verein offiziell aufzulösen??? Freue mich über jeden Hinweis!

    Kein Profilbild vorhanden gr2020

    Wenn es sich um einen „eingetragenen Verein“ handelt wäre m.E. eine Mitteilung (des Vorsitzenden) an das zuständige Registergericht ausreichend, dass der Verein nur noch ein Mitglied hat. In § 73 BGB ist festgeschrieben: „Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl – Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.“

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