Vereins – Rechtsschutzversicherung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 1 month von  Flash.
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    für wen gilt diese? Wer kann sie in Anspruch nehmen? Nur der vertretungsberechtigte Vorstand oder greift diese auch bei Inanspruchnahme einzelner Mtglieder untereinander, wenn es zwischen ihnen zu Vereinsdifferenzen kommt? Oder gilt sie nur in der Außenwirkung?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da das immer von der Vertragsgestaltung abhängt. Bei Vereinsrechtsschutzversicherungen kann man aber davon ausgehen, dass vereinsinterne Streitigkeiten grundsätzlich ausgeschlossen sind, da diese ja vorprogrammiert sind.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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    Danke, dachte ich mir schon. Der Vorstand (1. Vorsitzende) will diese RS aber genau dafür nutzen, da ein RA hinzugezogen wurde und ich davon ausgehe, dass die RS des Vereins bzw. der Verein diese Anwaltsrechnung zahlen soll.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Jede Rechtsschutzversicherung hat eine sog. Sperrfrist von 3 Monaten. Vorgänge, die bereits laufen, kommen für eine neu abgeschlossene RSV also gar nicht in Frage, sondern nur Vorgänge, die erst nach dieser Sperrfrist aktuell werden.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Flash

    Danke für die Hilfe, mir ist das bewusst.

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