Vereinsausschluss ohne rechtliche Grundlage.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  Pirol.
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    Am 17.03 wurde ein Mitglied aus dem Verein durch die Mitglieder ausgeschlossen.Begründung gab es keine .Bzw.Der Vorsitzende äusserte ,das Mitglied ist unbequem und bringt Unruhe in unseren Verein.Dazu hat er sich illegal Schriftsücke besorgt,die weder an den Verein noch an ihm gerichtet waren.Damit beging er eine Verletzung des Artk.10 des Grundgesetzes.Alle anderen Gesetzlichkeiten wie BGB,Vereinsrecht ZPO etc ,etc wurden garnicht berücksichtigt. Trotzdem wurde der Gartenfreund ausgeschlossen.Man hat ihm sogar das Stimmrecht entzogen.Der Vorsitzende sieht es so ,der ist unbequem und der muss weg auch ohne rechtliche Begründung.Wobei der Vorsitzende sogar selbst gegen die Vereinssatzung verstossen hat,in dem er nur alleine unterschrieben hat.Laut Satzung mussen immer 2 unterschreiben.Wobei ich bemerken möchte ,das keiner der Mitglieder über ein geringes Wissen in der Gesetzeskunde Ahnung hat. Drasdisch geäussert, die sehen alle rein ,wie ein Schwein ins Uhrwerk und schreien alle i.A Nicht mal der Regionalverein der Gartenfreund hat Gesetzes kunde und kann sagen Vorsitzender ,hier hast du Mist gebaut.Oder der Landesdachverein der Kleingärtner des Landes Brandenburg.Die schreiben nur ,das ist Vereinssache da halten wir uns raus.Also kann der Vorsitzende Schalten und walten wie er will und skupellos korrupt sein was solls ,das gibt es nur in einen Rechtsstaat ,wie die BRD und nicht mal in der ach so verpönten DDR.Es verbleibt mit freundlichen Gruss Dieter Kasper

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    Hallo Tom.
    Ich wollte als Mitglied eines Vereins eine fachliche Antwort haben über das unkorrekte Verhalten des Vorsitzenden ,der alle gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben ausser Acht gelassen hat .Aber wie ich erkenne bist du keine fachliche Korrifee.So eine Antwort erhalte ich in jedem Forum ,was sich im Internet rumtreibt.Soweit ich rechachiert geht der Verein in die Insolvent und ist Pleite ,wenn das Mitglied übers Gericht geht.Gott sei Dank hat das Mitglied gegen den Verein bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Umweltverschmutzung erstattet,wegen strafbaren Umgang mit Asbest,was der Vorsitzende unter allen Umständen vertuschen möchte Siehe §§ 325/326 Strafgesetzbuch und § 24 Gefahrengutgesetz.Aber das Mitglied ist über 30 Jahre im Verein und hat ihn von Beginn an mit aufgebaut und sucht seit Jahren immer wieder nach Möglichkeiten eines friedlichen Dialoges.

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