Vereinsgründung Notar

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden sosathome-svea

    Hallo zusammen,
    wir wollen einen Verein gründen. Die Satzung erstellt uns eine Rechtsanwältin und wir sind 7 Gründungsmitglieder. Alle leben jedoch in Deutschland verteilt, weshalb sich meine Frage ergibt: Müssen alle sieben Gründungsmitglieder gemeinsam zu einem Notar in der Stadt bzw. dem Bundesland, in dem der Verein gegründet/angemeldet wird?

    Ich freue mich auf euer Schwarmwissen!
    Vielen Dank,
    Svea

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Nein, vlt. hilft euch dies noch weiter.

    Vereinsgründung (1/2)
    Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:
    • Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
    • Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
    • Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
    • Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
    • Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
    • Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
    • Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
    • Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden.

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