Hallo,
unser Kirchenchor ist ein e.V., der Chorleiter ein sog. „geborenes Mitglied“, aber hauptberuflich bei der Kirche angestellt.
Auf Grund seines Verhaltens seinem Vorgesetzten (Pfarrer) und weiteren kirchlichen Angestellten gegenüber bekam er kürzlich eine Abmahnung.
Vor der Abmahnung stellte er in einer langen Email dem Chor seine Version der Streitigkeiten dar, die Anschuldigungen bis hin zu Beleidigungen gegen dem Pfarrer und weiterer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern enthielten. Auch enthielt sie Passagen aus dem Emailverkehr des Pfarrers an ihn.
Wir, die Vorstandschaft des Vereines, hielten es für angebracht, diese Mail an die Beschuldigten weiterzuleiten, damit diese sich rechtfertigen können und der Chor eine faire Darstellung des Sachverhaltes bekommt.
Jetzt behauptet der Chorleiter, dass seine Email vereinsintern war und ohne seine Zustimmung nicht an die Betroffenen, die keine Vereinsmitglieder sind, hätte weitergeleitet werden dürfen.
Die Mail seines Vorgestzten an ihn sei an seine private Emailadresse gegangen, somit nicht betriebsintern und er hätte sie ohne Zustimmung des Pfarrers an uns weiterleiten dürfen.
Was ist von diesen Aussagen zu halten?
Gibt es rechtlich gesehen überhaupt vereinsinterne Mails, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen?
Ist man als Vorstand in der Pflicht, betroffene zu informieren, wenn sie innerhalb der Vereinskorrespondenz beschuldigt oder beleidigt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!