vereinsinterne Emails

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months von  saenger.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden saenger

    Hallo,
    unser Kirchenchor ist ein e.V., der Chorleiter ein sog. „geborenes Mitglied“, aber hauptberuflich bei der Kirche angestellt.

    Auf Grund seines Verhaltens seinem Vorgesetzten (Pfarrer) und weiteren kirchlichen Angestellten gegenüber bekam er kürzlich eine Abmahnung.

    Vor der Abmahnung stellte er in einer langen Email dem Chor seine Version der Streitigkeiten dar, die Anschuldigungen bis hin zu Beleidigungen gegen dem Pfarrer und weiterer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern enthielten. Auch enthielt sie Passagen aus dem Emailverkehr des Pfarrers an ihn.

    Wir, die Vorstandschaft des Vereines, hielten es für angebracht, diese Mail an die Beschuldigten weiterzuleiten, damit diese sich rechtfertigen können und der Chor eine faire Darstellung des Sachverhaltes bekommt.

    Jetzt behauptet der Chorleiter, dass seine Email vereinsintern war und ohne seine Zustimmung nicht an die Betroffenen, die keine Vereinsmitglieder sind, hätte weitergeleitet werden dürfen.
    Die Mail seines Vorgestzten an ihn sei an seine private Emailadresse gegangen, somit nicht betriebsintern und er hätte sie ohne Zustimmung des Pfarrers an uns weiterleiten dürfen.

    Was ist von diesen Aussagen zu halten?
    Gibt es rechtlich gesehen überhaupt vereinsinterne Mails, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen?
    Ist man als Vorstand in der Pflicht, betroffene zu informieren, wenn sie innerhalb der Vereinskorrespondenz beschuldigt oder beleidigt werden?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    1. wenn die E-Mail vereinsintern gewesen sein sollte, hätte diese so deklariert werden müssen!
    2. Die Abmahnung war eine reine dienstrechtliche Angelegenheit zwischen Arbeitgeber, hier als Vorgesetzter der Pfarrer und des Arbeitnehmers. Allein schon mit der Tatsache, dass er diese Abmahnung an den Verein öffentlich gemacht hat, ist das schon keine Privatangelegenheit mehr. So wie ich das interpretiere hatte der Verein mit der Abmahnung ja nichts zu tun. Dabei ist das unerheblich ob die E-Mail des Vorgesetzten an ihn an die private E-Maiadresse ging.
    3. Er hat in seiner E-Mailerklärung Teile der E-Mail des Pfarrers verbreitet und will jetzt das Gleiche anmeckern??

    Fazit: Sowohl er als auch der Verein haben hier gegen die DSGVO verstoßen.
    – Er weil er Auszüge aus der E-Mail des Pfarrers weitergegeben hat
    – Der Verein weil er seine E-Mail an den Pfarrer weitergeleitet hat. Ein mündlicher Hinweis an den Pfarrer wäre richtiger gewesen. Und die E-Mails falls es vor das Arbeitsgericht geht, archivieren.

    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie jedoch, falls es zu Showdown kommt, und der Verein mit hineingezogen wird, einen Rechtsbeistand konsultieren.
    So wie ich das oben lese sollten Sie sich vielleicht schon einmal nach einen neuen Chorleiter umsehen.?

    Kein Profilbild vorhanden saenger

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann schützt die DSGVO nicht nur (wie ich bisher annahm) vor der Weitergabe von persönlichen Daten wie (E-Mail-)Adresse, Geburtstag usw., sondern auch vor der Weitergabe jeglicher (schriftlicher) Meinungsäußerungen?

    Und was für einen Unterschied macht es, ob die Mail als „vereinsintern“ gekennzeichnet ist oder nicht?

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.