Vereinsöffentlichkeit von Vorstandssitzungen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years von  tiki.
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  • Kein Profilbild vorhanden tiki

    Sind Vorstandssitzungen vereinsöffentlich; Haben alle Mitglieder das Recht an Vorstandssitzungen teilzunehmen?
    Mit welchen Begründungen können Vereinsmitglieder von Vorstandssitzungen ausgeschlossen werden? Kann ich das Recht auf Teilnahme oder Anhörung zu einem Antrag an denn Vorstand einklagen?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo tiki,
    was sagt denn Ihre Vereinssatzung zu diesem Thema?
    Wenn dort nichts anderes vermerkt ist, heißt das, dass Vorstandssitzungen nicht öffentlich sind. Einen Anspruch auf Öffentlichkeit haben Sie als einzelnes Vereinsmitglied oder auch dritte Personen (Gäste) nicht.
    Somit können Sie das Recht auf Teilnahme oder Anhörung zu einem Antrag an den Vorstand nicht einklagen. Zu diesem Zweck gibt es die Mitgliederversammlung. Dort können Sie den Antrag vortragen, zur Diskussion stellen und abstimmen lassen.

    Ist so!!
    mouche

    Kein Profilbild vorhanden tiki

    Hallo mouche, danke für die klare Antwort. Die Satzung sagt nichts.
    Was bedeutet es, wenn es in den vergangenen 5 Jahren seit Vereinsgründung üblich und häufig der Fall war, dass nicht mit einem Mandat oder einer Aufgabe „versehene““ Mitglieder an Vorstandssitzung teilgenommen haben. Gibt es da so was wie „“Gewohnheitsrecht““ oder eine Analogie zur „“betrieblichen Übung““?

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