Verkauf von Waren bei Veranstaltung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Bei einer öffentlichen Vereinsveranstaltung wurden durch ein Vereinsmitglied (= ehrenamtliches Vorstandsmitglied) Waren, aus dessen Gewerbebetrieb in den Vereinsräumen veräußert ( Den Stand hat er sich als Flohmarktstand selbst genehmigt, es wurden aber neuwaren gegen Quittung veräußert, Standgebühren gab es nicht). Der Erlös floss dem Verkäufer zu, der Verein erhielt nichts von den Einnahmen. Inwiefern ist dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet?

    hbaumann hbaumann

    Wichtig ist die Frage, ob der Verein eigene oder gepachtete Räume nutzt. Wenn es gepachtete sind, muss normalerweise der Verpächter mit den gewerblichen Aktivitäten einverstanden sein. Sind es eigene, kann er machen, was er will.

    So lange das keine Dauerlösung mit dem Verkaufsstand wird, besteht auch keine Gefahr für die Gemeinnützigkeit. Wenn es öfter vorgesehen ist, sollte mit dem Standbestreiber eine Standgebühr vereinbart werden.

    Da die Einnahmen nicht in das Vereinsvermögen eingeflossen sind, entstehen für den Verein auch keine steuerlichen Konsequenzen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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