Verlängerung Amtszeit Kassenprüferin

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 2 months von  kup.
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  • Kein Profilbild vorhanden kup

    Es geht um die Amtszeit der Kassenprüferin eines e.V. Vereins.

    Am 27.11.2018 bin ich für zwei Jahre als Kassenprüferin gewählt worden.

    Ende Juli 2020, teile ich den Vorstand mit, bei der geplante Mitgliederversammlung im Dezember 2020 nicht mehr zur Wahl der Kassenprüferin zur Verfügung zu stehen, und auch zum Jahresende aus dem Verein auszutreten. Dies erfolgte auch schriftlich. Damit ist mein Mandat offiziell am 27.11 2010 zu Ende gegangen.

    Die MV in Dezember 2020 hat Corona bedingt nicht statt gefunden, und bis Heute ist auch noch keine Mitgliederversammlung Terminlich festgelegt worden.

    Über die Verlängerung der Amtszeit der Vorstansmitglieder gibt es die „Corona“ Regelung, dass auslaufende Vorstandsämter nicht durch Wahl (neu oder wieder) besetzt werden müssen: Unabhängig von der Satzungslage bleiben Vorstände aufgrund der Übergangsregelung zunächst im Amt (Art. 2 § 5 Abs. 1).

    Wie verhält sich mit einer Kassierprüferin?
    Muss ich die Kassenprüfung über die Zeit meines Mandates hinaus weiter prüfen bis endlich ein MV stattfindet?

    Oder muss eher der Verein kommissarisch eine Person benennen, die den Zeitraum vom Ende meines Mandates bis zur MV irgendwann in 2021 prüft und der MV darüber Bericht erstattet?

    Vielleicht gibt es hierzu ebenfalls eine festgelegte Regelung die Sie mir mitteilen könnten.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Amtszeit ist abgelaufen, denn die Schriftform liegt vor. Der Vorstand muss sich um eine neue/n Kassenprüfer/in kümmern.

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Es gibt bzgl. Corona ein Gesetzt in dem festgelegt ist, dass Vorstände, analog Kassenprüfer, solange im Amt bleiben bis eine MV durchführbar ist. Allerdings endet dieses Gesetzt zum 31.12.2021. D.h. bis dahin muss eine MV durchgeführt werden, mit den notwendigen Wahlen, ansonsten steht der Verein ohne Vorstand, analog Kassenprüfer, in 2022 da.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Man kann niemanden zwingen die Amtszeit zu verlängern, wenn der-/diejenige ihre Kündigung abgegeben hat. Wenn sie es freiwillig macht, geht dies i.O., aber wie bereits geschrieben, zwingen kann man sie nicht.

    Kein Profilbild vorhanden kup

    Danke für die Antworten.
    Habe mit dem Vereinsregister telefoniert. Es gibt diese Übergangsregelung , dass unabhängig von der Satzungslage, Vorstände zunächst im Amt bleiben (Art. 2 § 5 Abs. 1); Würde jedoch wohl nur für Vorstände gelten. Kassenprüfer_in ist kann off. Amt, es gebe Vereine die hätten keins. So die Auskunft. Allerdings wäre es nur eben eine Auskunft und nicht mit einem Anwalt abgestimmte Regelung.

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