Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Ich bin Kassiererin eines Sportvereins. Unser Steuerberater hat die Steuererklärung für 2013 an das Finanzamt übermittelt. In der Kopie der Erklärung ist mir nun aufgefallen, dass er die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf mit dem Wareneinkauf verrechnet hat, und nur den Überschuss in der Steuererklärung als Einnahmen ausgewiesen hat. Ich dachte immer, das sei nicht zulässig, weil ich dadurch den Umsatz im Wirtsch. Geschäftsbetrieb schmälere und mich der USt.-Pflicht entziehe. Kann mir jemand helfen und mir auch sagen, wie ich mich weiter verhalten soll?

    hbaumann hbaumann

    Wie hat denn das Finanzamt darauf reagiert? Wenn es daran nichts auszusetzen hat, ist doch alles in Ordnung.

    Wahrscheinlich hat der Steuerberater erkannt, dass keine Umsatzsteuer anfällt und hat daher nur den Gewinn ausgewiesen. Ich kenne es allerdings auch so, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben aufgeführt werden müssen.

    Sie sollten daher den Steuerberater befragen, warum er es so gemacht hat.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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