Guten Morgen,
ist es zulässig, das Protokoll der letzten OMV ohne Unterschrift des 1.VS an das Registergericht zu senden. Die Satzung des Clubs Hastenichtgesehn schreibt ein ausführliches Protokoll vor, das die Hintergründe der Beschlussfassungen schildern soll.
Wegen großer Unzufriedenheit betreffs der Zusammenarbeit mit dem 1. VS sind von 9 Mitgliedern des Vorstands 6 zurückgetreten. Nur der 1. VS, der Schriftführer und ein Beisitzer sind noch im Amt. Die Beschlussfassung der letzten OMV hat eine AOMVmit Nachwahlen der VS-Posten zum Inhalt.Die Hintergründe der Beschlussfassung sind im Protokoll geschildert (ohne Wertung) Nun weigert sich der 1. VS standhaft, das Protokoll zu unterschreiben, fordert vom Schriftführer ein Ergebnisprotokoll, obwohl die Satzung etwas Anderes vorschreibt. Selbst auf Aufforderung durch einen Rechtsanwalt reagiert er nicht.
Die ausgetretenen Vorstandsmitglieder sowie der Beisitzer bezeugen durch ihre Unterschrift die Richtigkeit des Protokolls.
Ist es nun zulässig, das Protokoll ohne Unterschrift des 1. VS an das Registergericht zu senden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.