Versicherungsschutz bei temporären Kursen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  mops.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden klausdengler

    Eine ÜL bietet als Vereinsangebot Pilates (10 Abende) an. Manche Teilnehmer möchten den Kurs 10 mal besuchen, aber nicht Mitglied im Verein werden. Wie können wir deren Versicherungsschutz gestalten?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Klaus Dengler,
    da kann ich nur aus meiner Erfdahrung als Vereinsvorsitzende sprechen. Auch in meinem Verein werden Kurse angeboten, die frei auf dem Markt für jedermann angeboten werden.
    Die Kurse können jedoch nur besucht werden, wenn aus versicherungstechnischen Gründen eine Vereinsmitgliedschaft beantragt wird. Wir bieten dafür eine temporäre Mitgliedschaft von einem Jahr an, die danach automatisch erlöscht. Ansonsten ist keine Versicherungsschutz vorhanden.
    Es gibt jedoch auch Verein, die sich eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, wobei der Teilnehmer keine Ansprüche jedweder versicherungstechnischer Art an den Verein hat.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter
    Gruß mouche

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.