Hallo,
herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Ihres Vereins. Und Sie dürfen diesen auch mit Ihren Mitgliedern feiern, solange Sie sich an die finanziellen Vorgaben halten.
Das heißt in Ihrem Fall:
Bei besonderen Vereinsanlässen können Mitglieder mit Aufmerksamkeiten bedacht werden, die unschädlich für die Gemeinützigkeit des Vereins sind. Hierunter fällt auch eine unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung bei Vereinsfeiern.
Die Aufmerksamkeit, die der Verein einem Mitglied zukommen läßt, darf die 40 Euro Grenze nicht überschreiten. Die 40-Euro-Grenze stellt dabei eine Jahresobergrenze dar. Das heißt im Klartext: Pro Jahrund Mitglied darf für alle Aufmerksamkeiten zusammen diese Grenze nicht überschritten werden.
Ich wünsche Ihnen allen eine tolle Geburtstagsfeier!
I.C.