Vorstand hat Geburtstag

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 4 months von  i_cziudaj.
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    …darf der Vorstand eine kleine Geburtstagsfeier mit seinen Vereinsmitgliedern aus reiner Höflichkeit auf Kosten des Vereins durchführen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Ihres Vereins. Und Sie dürfen diesen auch mit Ihren Mitgliedern feiern, solange Sie sich an die finanziellen Vorgaben halten.
    Das heißt in Ihrem Fall:
    Bei besonderen Vereinsanlässen können Mitglieder mit Aufmerksamkeiten bedacht werden, die unschädlich für die Gemeinützigkeit des Vereins sind. Hierunter fällt auch eine unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung bei Vereinsfeiern.
    Die Aufmerksamkeit, die der Verein einem Mitglied zukommen läßt, darf die 40 Euro Grenze nicht überschreiten. Die 40-Euro-Grenze stellt dabei eine Jahresobergrenze dar. Das heißt im Klartext: Pro Jahrund Mitglied darf für alle Aufmerksamkeiten zusammen diese Grenze nicht überschritten werden.
    Ich wünsche Ihnen allen eine tolle Geburtstagsfeier!
    I.C.

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