Vorstand&Kassenwart?!

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden UmmYusuf

    Guten Tag, wir sind gerade dabei einen Verein zugründen.
    Ich bin die erste Vorsitzende und möchte auch gerne die Kasse übernehmen,
    Kann man das so in das Gründungsprotokoll schreiben
    1. Vorsitzende und Kassenwärtin?

    Bitte, um Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Zuerst einmal müssen Sie in Ihre Satzung schauen, die Sie ja in der Gründungsversammlung beschließen werden oder bereits beschlossen haben. Die Vorstandsfunktionen, die da aufgeführt sind, müssen auch jeweils durch eine Person besetzt werden – es sei denn, sie haben bereits die sog. „Ämterhäufung““ in die Satzung aufgenommen.

    Anderenfalls kann die Vorsitzende nicht gleichzeitig auch Kassenwartin sein.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden UmmYusuf

    Vielen Dank für die schnelle Information.

    Könnten Sie mir evtl. noch einwenig konkreter helfen.

    Die Satzung ist gerade in Bearbeitung.
    Wir würden gerne wollen, dass die Kasse die 1. Vorsitzende übernimmt.
    Müssen wir diesbezüglich konkret was in die Satzung schreiben oder den Punkt Kassenwärtin weglassen und lediglich bei der Gründungsversammlung einen Kassenprüfer wählen?!

    Mit freundlichen Grüßen

    hbaumann hbaumann

    Zuerst einmal sollten Sie bedenken, dass ein verein nicht nur für den Moment gegründet wird. Was ist, wenn in 10 Jahren ein neuer Vorsitzender kommt, der die Kasse nicht mehr führen will.

    Dennoch können Sie natürlich solch eine Regelung in die Satzung aufnehmen. Dann steht eben bei Vorstand:
    1. Vorsitzender und Kassenwart
    2. ….
    3. …. usw.
    Falls Sie überhaupt so viele Vorstandsfunktionen installieren wollen.
    Das BGB sagt nur, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss. Es reicht also auch nur ein Vorstandsmitglied.

    Kassenprüfer und Kassenwart sind verschiedene Funktionen. Die Kassenprüfer gehören nicht zum Vorstand, weil sie diesen ja kontrollieren sollen.

    H. Baumann
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