Vorstandsbeschlüsse des Alten Vorstands

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Baumann

    In meinem Verein sind jetzt durch Rücktritt des Vorstands 3/4 der Vorstandsposten neu gewählt worden, darunter der Geschäftsführende Vorstand mit 4 Personen.
    Meine Frage dazu:
    – Wie bindend sind Beschlüsse des alten Vorstands? Protokolle der Sitzungen sind ja vorhanden.

    Das sie nicht in Stein gemeißelt sind ist mir klar. Aber wenn man sie ändern möchte, muss das ganze wieder als TOP in eine Vorstandssitzung. Links liegen lassen oder sie als nicht bindend ansehen, dürfte doch Probleme geben.

    Kein Profilbild vorhanden Baumann

    Ergänzend noch dazu, es geht nicht um etwas das gegen die Satzungsbestimmungen handelt. Technik, erhalt und Sicherungsmaßnahmen.

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Zunächst einmal ist es unerheblich wer im Vorstand sitzt, die einmal gefassten Beschlüsse sind und bleiben zunächst gültig und bindend.
    Es hindert aber niemand den aktuellen Vorstand in der Sache die Angelegenheit neu auf die TO zu setzten und einen neuen Beschluss zu fassen, bzw. dass die MV einen neuen Beschluss fasst, je nachdem wer den Beschluss gefasst hatte.
    Dann wäre natürlich dieser gültig.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ergänzung: Die Gemeinnützigkeit ist dann, so sicher wie das Amen in der Kirche, auch weg!

    Kein Profilbild vorhanden YES

    Hallo. Ich habe gerade ihr Thema durchgelesen. Da ich eine ähnliche Situation habe, meine Rückfrage: inwiefern hängt die Gemeinnützigkeit an den Beschlüssen, oder der Änderung von Beschlüssen? Danke vorab.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Gemeinnützigkeit ist dann weg, wenn die Beschlüsse sich gegen den Satzungszweck richten.

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