Vorstandshaftung bei Insolvenz

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Frechdachs

    Unser Verein ist teils durch Unwissenheit von ehemaligen Vorstandsmitgliedern und teils behördliche Willkür in tiefe Schulden ggü. dieser Behörde gerutscht. Es stehen nun ca. 30.000 Euro Schaden im Raum. Der Fall ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch machen sich alle neuen Vorstandsmitglieder bezüglich der persönlichen Haftung große Sorgen. Der Verein kann diesen Schaden auf keinen Fall ausgleichen – es muss Insolvenz angemeldet werden. Was müssen die Vorstandmitglieder nun dringend beachten??

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Frechdachs,
    Ihr Verein ist zahlungsunfähig oder überschuldet, dann müssen Sie als Vereinsvorstand, wie von Ihnen in Ihrer Anfrage angekündigt, Insolvenz beantragen.
    In Ihrer Anfrage geht es Ihnen vor allen Dingen um die neuen Vorstandsmitglieder, die sich bezüglich der persönlichen Haftung Sorgen machen. Doch die neuen Vorstandsmitglieder sind bezüglich der Haftung außen vor, da sie noch nicht im Amt waren, als der unverhältnismäßig große Euroschaden von 30.000 Euro verursacht wurde.
    Die einzige Sorge, die sich die neuen Vorstandsmitglieder machen müssen, ist unverzüglich den Insolvenzantrag beim örtlichen Amtsgericht zu stellen. Das kann formlos mit Datum und Unterschrift geschehen. Am besten fügen Sie Ihrem Antrag eine Vermögensübersicht bei. Sollten Sie unter Mißachtung der Sorgfaltssplicht diesen Insolvenzantrag hinauszögern und zwar absichtlich oder fahrlässig, haften Sie als Vereinsvorstand mit Ihrem persönlichen Vermögen für alle Zahlungsausfälle, die durch die Insolvernzverschleppung entstehen. Es ist also höchste Eile geboten.
    (Weitere Infos im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden, Stichwort Insolvenz I 45, 2-4)
    Gruß
    mops

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