Vorstandsmitglied gleichzeitig Vorsitzender und Kassier ?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  LittleJoe.
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    Zu meiner Frage zunächst der entspr. Satzungstext:

    Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an
    a) der Vorsitzende
    b) der stellvertretende Vorsitzende
    c) der Schriftführer
    d) der Kassenführer

    Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.

    Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss der Vorstandschaft eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

    Die Vorstandschaft wird auf zwei Jahre gewählt. Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes ist so vorzunehmen, dass jeweils die Hälfte neu zu wählen ist. Zur Wahl stehen im Turnus
    a) der Vorsitzende und Schriftführer
    b) der stellvertretende Vorsitzende und Kassenführer

    Erläuterungen:
    Bei der MGV im nächsten Jahr stellt sich der derzeitige Vorsitzende zur Wahl nicht mehr zur Verfügung. Bisherige Gespräche haben ergeben, dass der derzeitige Kassier seine Nachfolge antreten soll, wobei dies nach der Satzung bedeuten würde, dass derjenige gleichzeitig Vorsitzender und Kassier ist (zumindest für 1 Jahr bis zur turnusmäßigen Wahl des Kassiers).
    Lässt dies unsere Vereinssatzung zu? Oder muss (entgegen der Satzung) bei der nächsten MGV der Vorsitzende, Schriftführer und Kassier (also 3 Vorstandposten) gewählt werden?
    Welche Möglichkeiten bei den Wahlen gibt es noch, damit die Wahlen satzungskonform und rechtssicher ablaufen?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    Ihre Satzung schreibt Ihnen doch genau vor, was Sie bei der nächsten MV zu tun haben.Gewählt werden wird der Vorsitzende und der Schriftführer. Da der Kassierer, wenn er gewählt wird, das Amt des Vorsitzenden übernimmt, ist die Stelle des Kassierers vakant. Der Vorstand muss beschließen, dass der Vorsitzende bis zur nächsten Wahl, bei der turnusgemäß das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassierers vorgenommen werden, auch das Amt des Kassierers übernimmt. Es sei denn, der Vorstand beschließt das ein anderes Vorstandsmitglied diesen Posten mit übernimmt.
    Mouche

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    Kein Profilbild vorhanden LittleJoe

    Vielen Dank für die Info.
    Und wann muss der Vorstandsbeschluss gefasst werden? Vor oder während der MV?
    Wie verhält es sich, wenn es keinen Beschluss gibt und der Kassier zum Vorsitzenden gewählt wird? Ist dann der Kassierposten vakant?
    Ist die Wahl dann überhaupt rechtens?

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