vorstandswahlen wann

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hose.
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    Im Jahr 2006 wurde eine Vorstandswahl durchgefúhrt, dabei wurde eine Satzungsänderung beschlossen ( Wahlen von 2 auf 3 Jahre geändert). Die nächste Wahl fand 2010 statt und wurde ohne Satzungsänderung abgeschlossen. In Gesprächen mit dem Vorstand heißt es immer wieder die Wahlperiode geht 4 Jahre, aber es gibt nichts schriftliches darüber. Wir haben seit 2010 keine Vorstandswahlen durchgeführt. Meine Frage: Hätte eine Vorstandswahl schon im Jahr 2009 durchgeführt werden müssen ( 3 Jahres Periode) oder ist es probremlos môglich im Jahr 2014 die Wahl durchzufuhren?

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung eine Wahlperiode von drei Jahren vorsieht, dann ist diese verbindlich. Es hätten also 2009 und 2012 Wahlen stattfinden müssen und die nächste dann wieder 2015. Wenn es keine entsprechende Satzungsänderung gab, sind die 4-Jahresperioden ungültig. Der Verein hat im Moment keinen Vorstand, falls es nicht die sog. Übergangslösung in der Satzung gibt.

    Da nun aber 2010 eine Wahl war, hätte die nächste 2013 stattfinden müssen. Der Vorstand muss so schnell wie möglich eine Mitgliederversammlung einberufen und wählen. Ab diesem Tag gelten dann wieder die drei Jahre.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Ich bedanke mich für die Antwort. Das die 3 Jahren bindent sind habe ich mir schon fast gedacht. Das Amtsgericht sagt, Ihm ist es egal wann die Wahlen sind man soll nur die Änderungen angegeben. In unserer Satzungsteht noch, das der Vorstand solange im Amt bleibt bis neuer Vorstand ordnungsgemäß bestellt ist.

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