Wahl Kassenprüfer nicht als TOP in Einladung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 months, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Erna Schabulski

    Zum 31.12.2021 hat der Kassenwart sein Amt niedergelegt und wollte im Jan. 22 mit den gewählten Kassenprüfern die Prüfung durchführen. Der Vorsitzende des Vereins wollte bei der Kassenprüfung mit anwesend sein. Die Prüfer lehnten dies ab und es gibt keinen geprüften Jahresbericht 2021. Der Vorsitzende ist nun „Not-Kassierer“.
    Im Juni 2022 war nun Jahreshauptversammlung. Ein Kassenbericht für 2021 wurde nicht vorgelegt.
    Im Tagesordnungspunkt zur Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 wurde der Haushaltsplan abgelehnt. Ein neuer Plan soll in einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung vorgestellt werden.
    Und dann Protokolltext im TOP zum Wirtschaftsplan: „Außerdem wurde vorgeschlagen, neue Kassenprüfer zu wählen“, was mehrheitlich angenommen wurde. Sprich: Es erfolgte spontan eine NeuWahl für 2 Kassenprüfer.

    Frage an die Profis: Ist so eine Spontanwahl gültig? Immerhin war seit mind. 5 Monaten bekannt, dass die Kassenprüfer unter diesen Umständen nicht prüfen wollen.
    Hätte da nicht ein separater Tagesordnungspunkt für eine Neuwahl der Kassenprüfer in die Einladung gemusst?

    Ist die Verhaltensweise der vorherigen Kassenprüfer als „Rücktritt“ zu werten, oder hätten diese explizit abgewählt werden müssen?

    Danke für Eure Lesezeit und Antwort.

    Tom Tom

    Wenn die Wahl der Kassenprüfer nicht in der TO aufgeführt war, hätte diese Wahl nicht durchgeführt werden dürfen. Ein klarer Verstoß gegen das BGB §32 (1) Satz 2 „Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.“
    Wer also damit nicht einverstanden ist könnten diese Wahl beim Registergericht anfechten. Er würde mit Sicherheit Recht bekommen und die Wahl würde für nichtig erklärt.
    Aus der Verhaltensweise der Kassenprüfer kann auch kein Rücktritt konstruiert werden. Ein Rücktritt ist immer eine ausdrückliche Willenserklärung, meiste schriftlich, es ginge aber auch mündlich unter Zeugen. Sie hätten also explizit abgewählt werden müssen.
    Aber wie oben beschrieben, hätte zur Wirksamkeit dies alles als TOP in der Einladung stehen müssen, unabdingbar!

    Allerdings kann ich auch die Kassenprüfer nicht verstehen. Die Anwesenheit des Vorsitzenden ist nirgends festgeschrieben. Auch ohne diesen hätte eine adäquate Kassenprüfung durchgeführt werden können.
    Ich bin selbst Kassierer und unser Vorsitzender war noch nie bei einer Kassenprüfung anwesend. Das haben die Kassenprüfer und ich stehts selbst geregelt. Und auf der MV haben die Kassenprüfer ihren entsprechenden Bericht vorgetragen und jeweils die Entlastung vorgeschlagen.

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