Zum 31.12.2021 hat der Kassenwart sein Amt niedergelegt und wollte im Jan. 22 mit den gewählten Kassenprüfern die Prüfung durchführen. Der Vorsitzende des Vereins wollte bei der Kassenprüfung mit anwesend sein. Die Prüfer lehnten dies ab und es gibt keinen geprüften Jahresbericht 2021. Der Vorsitzende ist nun „Not-Kassierer“.
Im Juni 2022 war nun Jahreshauptversammlung. Ein Kassenbericht für 2021 wurde nicht vorgelegt.
Im Tagesordnungspunkt zur Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 wurde der Haushaltsplan abgelehnt. Ein neuer Plan soll in einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung vorgestellt werden.
Und dann Protokolltext im TOP zum Wirtschaftsplan: „Außerdem wurde vorgeschlagen, neue Kassenprüfer zu wählen“, was mehrheitlich angenommen wurde. Sprich: Es erfolgte spontan eine NeuWahl für 2 Kassenprüfer.
Frage an die Profis: Ist so eine Spontanwahl gültig? Immerhin war seit mind. 5 Monaten bekannt, dass die Kassenprüfer unter diesen Umständen nicht prüfen wollen.
Hätte da nicht ein separater Tagesordnungspunkt für eine Neuwahl der Kassenprüfer in die Einladung gemusst?
Ist die Verhaltensweise der vorherigen Kassenprüfer als „Rücktritt“ zu werten, oder hätten diese explizit abgewählt werden müssen?
Danke für Eure Lesezeit und Antwort.