Wahlrecht in der Jugendgruppe

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 3 months von  TheaterBruckmuehl.
Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden TheaterBruckmuehl

    Wir haben im Verein eine Jugendgruppe, die ihre Aktivitäten im Rahmen der Satzung nach einer eigenen Jugendordnung selbst gestaltet; dazu wird von der Jugendversammlung eine Jugendvertretung (Jugendvertreter und Jugendkassier) gewählt.
    Gibt es gesetzliche Vorschriften bzgl. des aktiven und passiven Wahlrechts zur Jugendvertretung?
    In der Satzung haben wir dazu bisher nichts festgelegt.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.