Was passiert mit dem Vorstand, wenn die Entlastung verwehrt wird?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 5 months von  hbaumann.
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    In diesem Fall geht es um die Entlastung des Vorstandes und Verwaltungsrates eines Fussballregionalligisten!
    Was passiert mit den beiden Gremien, wenn diesen die Entlastung in der Mitgliederversammlung verwehrt wird?
    Bleiben Sie weiter in ihren Ämtern oder ruhen diese, solange die Entlastung nicht ausgesprochen wurde?

    hbaumann hbaumann

    Die Entlastung hat auf die Beendigung der Amtszeit keinen Einfluss. Sollte der Vorstand nicht entlastet werden, muss er nicht zwangsweise im Amt bleiben. Er kann sich sogar wieder zur Wahl stellen.

    Ist die Amtszeit noch nicht zu Ende, bleiben sie weiter im Amt und dürfen dieses auch ausüben. Von der Vorstandstätigkeit können sie nur durch Abwahl durch die Mitgliederversammlung entbunden werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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