Weg der Nichtigkeit-/Ungültigkeitserklärung einer Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  Krautergaertner.
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    Welche Anlaufstelle gibt es und wie ist der Ablauf, wenn die Mitgliederversammlung nicht satzungsgemäß und ablaufmäßig durchgeführt wurde und man eine Nichtigkeit/Ungültigkeit erreichen will.

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    Sofern die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde, kann man sie nicht für nichtig erklären. Anderenfalls können Sie sich an Ihr zuständiges Amtsgericht, beim dem das Vereinsregister ist, wenden.

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, nach § 37 BGB, ein Minderheitenbegehren anzustreben und eine außerorderntliche Versammlung zu erzwingen, wo Sie die Tagesordnung festlegen. Z.B. Abwahl des Vorsitzenden…

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Krautergaertner

    Herr Baumann, da liegen sie falsch. Denn wenn Verfahrensfehler bei der Durchführung der Mitgliederversammlung gemachten werden, oder beim Ablauf gegen die Satzung verstoßen wird ist die gesamte Mitgliederversammlung als nichtig zu bewerten. Beispiel: In der Satzung steht, dass nur Mitglieder daran teilnehmen dürfen, dann muss dies eingehalten werden. Werden dann Familienmitglieder und Freunde zugelassen kann, muss die Mitgliederversammlung als nichtig erklärt werden.

    Kein Profilbild vorhanden Krautergaertner

    Das Amtsgericht kann nur direkt eingreifen, wenn bei der Mitgliederversammlung auch eine Wahl stattgefunden hat, da dann das Protokoll hinterlegt werden muss. bei einer normalen Mitgliederversammlung ist dies nicht nötig.

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