Hallo,
ich würde darauf bestehen, diese Angelegenheit satzungsgemäß von der Schiedsstelle klären zu lassen und wenn es keine Schiedsstelle gibt, verstößt man gegen die Satzung und somit würde ich den Vereinsausschluss auch als Gegenstandslos ansehen, denn wie soll man sich gegen Vereinsstrafen ansonsten wehren können? Immer vor Gericht ziehen? Das Gericht wird sowieso zuerst einmal nach dem Urteil der Schiedsstelle fragen, denn diese sollen ja deutsche Gerichte entlasten. Wobei man auch beachten muss, der Spruch der Schiedsstelle hat keine Rechtsverbindlichkeit, auch dagegen kann man zivilrechtlich wieder klagen.
Ich würde den Vorstand bezüglich der Schiedsstelle unter Druck setzen und ihm Empfehlen, den Vereinsausschluss solange ruhen zulassen, bis eine ordnungsgemäße Schiedsstelle geschaffen ist!
Gruß Volker