Zu den satzungsgemäßen Aufgaben eines gemeinnützigen Vereins gehört es nicht, Feiern durchzuführen. Dennoch wird es natürlich gemacht und solche Veranstaltungen haben für den Mitgliederzusammenhalt auch ihre Bedeutung.
Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben splitten. Die Ausgaben für die Mitglieder – sog. Aufmerksamkeiten – dürfen 40 EUR pro Jahr nicht übersteigen und können im ideellen Bereich gebucht werden.
Anders sieht es bei den Nichtmitgliedern aus. Die Einnahmen durch die Nichtmitglieder (deren Kostenanteil) und auch die anteiligen Kosten für sie müssen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht werden.
Sie müssen also Ihre Veranstaltung aufteilen in den ideellen Bereich und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das lässt sich natürlich nicht auf den Euro genau machen, daher kann es geschätzt werden. Als Orientierung setzt man die Mitglieder ins Verhältnis zu den Nichtmitgliedern.
Sollten die Mitglieder ebenfalls „Eintritt“ bezahlt haben, werden diese Einnahmen genau wie bei den Nichtmitgliedern behandelt.
H. Baumann
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