Hallo Dagmar,
aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, ob in Ihrem Verein ein oder zwei Kassenprüfer
gewählt sind.
Wenn Sie das Kassenprüfungsamt in Kollegialität verwalten, ist Ihr Vorgehen sehr einfach. Sie erklären schriftlich Ihren Rücktritt an den Vorsitzenden Ihres Vorstandes, womit die Durchführung der Kassenprüfung durch Ihren verbleibenden Kollegen gesichert bleibt.
Sind Sie der alleinige Kassenprüfer, bleibt das Procedere dasselbe. Sie richten Ihr Kündigungsschreiben an den Vorsitzenden Ihres Vorstandes. Dieser bestimmt mit seinen Vorstandskollegen einen Kassenprüfer, der kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung das Kassenprüferamt verwaltet. In der nächsten Mitgliederversammlung wird der Vorschlag des Vorstandes entweder bestätigt oder ein neuer Kassenprüfer bestimmt.
Trotz fehlender genauer Informationen hoffe ich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Gruß
I.C.