NEIN!
Auch zu Coronazeiten gilt das BGB. Jedem Mitglied ist der Zugang zur MV zu gewährleisten, sowie jedes Mitglied ist einzuladen.
Wenn Ihr Mitglieder ohne Impfung abweist, können, und werden dieser sicherlich auch, jedweden Beschluss gerichtlich anfechten. Jedes Gericht wird dann diese MV kippen und für ungültig erklären.
Einzige Möglichkeit wäre die MV als online-Veranstaltung abzuhalten. Auch hier sind die Einladungsfrist einzuhalten und jedes Mitglied einzuladen.
Jedoch gibt es hier einen Vorteil. Wenn ein Mitglied der Online-Veranstaltung wegen technischer Möglichkeiten nicht folgen kann, sein Pech. Das hat der Gesetzgeber inzwischen so nachgebessert. Die Beschlüsse dann auf Grund fehlender technischer Möglichkeiten anzufechten wird keinen Bestand haben.