Zuwendung an Nichtvereinsmitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  hbaumann.
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    Ein langjährig für den Verein tätiger Übungsleiter, der aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist, ist verstorben. Kann der Verein einen Kranz kaufen? Sind generell Zuwendungen zu besonderen Anlässen für diesen Personenkreis zulässig?

    hbaumann hbaumann

    Selbstverständlich können Sie einen Kranz kaufen. Das sind sog. Repräsentationskosten und werden dem ideellen Bereich entnommen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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