Hallo,
danke schonmal für die Antwort. Ja wir dürfen für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ausstellen gemäß dem letzten Freistellungsbescheid. Auf der Seite hier steht, dass diese Freistellungsbescheide nur für 5 Jahre gelten, ist das korrekt? Der ist nämlich jetzt genau 4 Jahre und 11 Monate her 🙂 Da erschließt sich mir auch gleich die nächste Frage: Wann bekommen wir den nächsten Freistellungsbescheid?
Die letzte Frage von meinem ersten Post hat sich erübrigt, der Verein ist natürlich Zuwendungsempfänger. Die ersten beiden bestehen weiterhin. Sorry für die vielen Fragen aber wir sind alle recht neu im Vereinsleben und möchten natürlich keine Fehler machen 🙂
besten Dank für die Hilfe