Zuwendungsbestätigungen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 9 months von  rebmahel.
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    Als Schatzmeister eines großen Vereins für Menschen mit Behinderung wurde die Bitte an mich herangetragen, für die Belegschaft einer Firma, die Spenden für ein Mitglied unseres Verein sammelt und in einer Summe auf das Vereinskonto überweisen möchte, auf Grundlage einer mitgereichten Adressliste einzelne Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Nun bin ich mir nicht sicher, ob das eine gegenüber den Finanzbehörden zulässige Praxis ist. Können Sie mir da einen Tipp geben?

    Kein Profilbild vorhanden rebmahel

    Sehr geehrter Herr Baumann,
    vielen Dank für Ihre Antwort, die sehr hilfreich für mich ist. Die Vorgehensweise den Nachweis anhand einer mitgereichten Adressliste zu führen reicht, nach erfolgter Absprache, auch dem zuständigen Finanzamt aus. So kann ich nun bedenkenlos entsprechende Zuwendungsbestätigungen erstellen.
    Mit besten Grüßen
    H. Rebmann

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