Sofern die Satzung keine anderslautende Regelungen dazu enthält, ist das Kalenderjahr das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr darf keinen längeren Zeitraum als 12 Monte umfassen. Nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs sind vom Vorstand die Geschäftsberichte, Kassenberichte und Rechenschaftsberichte vorzulegen.
Achtung: Eine Änderung des Geschäftsjahrs ist nur im Wege einer Satzungsänderung möglich. Eine nachträgliche Änderung des Geschäftsjahrs wird nicht für zulässig gehalten. Vielmehr muss die Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen sein, bevor das neue, geänderte Geschäftsjahr beginnt.