
Bevor Sie närrisch werden: So schalten Sie Ihr Haftungsrisiko bei Vereinsveranstaltungen aus
In den kommenden Tagen befindet sich das Rheinland in weiten Teilen im Ausnahmezustand. Die närrischen Tage stehen unmittelbar vor der Tür. Für mich Grund genug, heute einmal einen Blick auf das Thema „Veranstaltungen im Verein“ zu werfen.Denn ganz egal, ob sie mit Ihren Mitgliedern „närrisch“ feiern oder eher an das Frühlingsfest oder noch an andere Veranstaltungen denken: Ein Thema gehört zwangsläufig immer dazu: Die Frage nach der Haftung, wenn bei einem solchen gemeinsam gefeierten Fest etwas passiert. Bevor Sie närrisch werden: So schalten Sie Ihr Haftungsrisiko bei Vereinsveranstaltungen ausGrundsätzlich unterliegt Ihr Verein der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, wenn er zu Veranstaltungen einlädt. Egal ob nur Mitglieder oder auch Nicht-Mitglieder eingeladen sind: Jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, muss darauf vertrauen können, dass Sie von Seiten des Vorstands aus alles unternommen haben, damit niemand zu Schaden kommt.Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie das „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ 14 Tage kostenlos!Stellen Sie gemeinsam mit den Organisatoren die Frage: „Wo gibt es mögliche Gefährdungen und was können wir tun, um diese zu verhindern?“. Das ist wichtig, denn:Bei einer Veranstaltung, und sei sie noch so klein, unterliegen Sie stets einer Haftung gegenüber Dritten. In § 31 BGB heißt es: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter, durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangene, zum Schadenersatz verpflichtende Handlung, einem Dritten zufügt.“Beispiel: Ein Kegelverein organisiert ein Gartenfest. Zu später Stunde stolpert einer der Gäste in der Dunkelheit über einen Gartenschlauch, den er in der Dunkelheit nicht gesehen hat. Nun liegt er mit gebrochenem Bein zu Hause. Und schon steht die Frage im Raum: Wer kommt für den Schaden auf?Die Antwort ist übrigens gar nicht so einfach: Bei einer privaten Feier wäre dies die private Haftpflichtversicherung. Im Vereinsleben gestaltet sich die Sache schwieriger. Denn weder die Vereinshaftpflicht- noch die Privathaftpflichtversicherung sind zuständig für das Sommerfest mit Zelten und Bänken und organisiertem Ausschank, das überwiegend von Vereinsmitgliedern besucht wird.Doch (kleinere) Unfälle bei Vereinsfeiern sind gar nicht so selten. Schließlich ist Deutschland das Land der Vereine. Über die Hälfte der Bundesbürger ist Mitglied in einem oder sogar mehreren Clubs oder Vereinen. Und natürlich beschränken sich für viele Vereinsfreunde die Aktivitäten nicht ausschließlich auf den Vereinszweck. Geselliges Beisammensein und gemeinsame Ausflüge gehören ebenso dazu.Hat Ihr Verein sich als Veranstalter nicht rechtzeitig um den notwendigen Versicherungsschutz gekümmert, können mögliche Schadenersatzforderungen Dritter leicht den Verein ruinieren. Und für die Mitglieder wird sich dann die Frage stellen, ob der Vorstand nicht grob fahrlässig gehandelt hat, weil er sich nicht um den Versicherungsschutz gekümmert hat.Vorsicht Falle! „Wozu haben wir die Vereinshaftpflichtversicherung?“, werden Sie sich vermutlich fragen. Diese Versicherung ist häufig schon über Ihren Verband gegeben. Sie deckt die gesetzliche Haftpflicht ab. Mitversichert ist auch die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder im Rahmen ihrer Betätigung für die Zwecke des Vereins bei Vereinsveranstaltungen.Aber Risiken eben, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, beziehungsweise mit besonderen Gefahren verbunden sind (z. B. das Abbrennen eines Feuerwerks), sind damit nicht versichert.Und: Organisiert beispielsweise ein kirchlicher Verein eine Sportveranstaltung, ist der zusätzliche Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Nur so ist der Verein gegen Haftpflichtansprüche von Zuschauern und aktiv teilnehmenden Personen abgesichert. Begründung: Sport gehört nicht zum Vereinszweck des kirchlichen VereinsTipp: Fragen Sie deshalb vor jeder Veranstaltung, die über den eigentlichen Vereinszweck hinausgeht, bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Landesverband nach, ob diese Veranstaltung und die mit ihr verbundenen Risiken vom bestehenden Versicherungsschutz gedeckt sind.

Handbuch für den VereinsVorsitzenden
Machen Sie Schluss mit unnötigem Grübeln und Zeitverschwendung- diese 22 Arbeitshilfen erleichtern Ihr Vorstandsleben!
- 1. Ausgabe GRATIS
- 100% Vertrauensgarantie
- jederzeit kündbar