- Miete (bei Eigentum die Gebäude-AfA und Schuldzinsen)
- Wasser
- Heizung
- Strom
- Reinigungskosten
- Versicherung
- Grundsteuer
- Müllgebühren
- Schornsteinfeger
- die Ausstattung des Arbeitszimmers

Kostenerstattung für einen dem Verein zur Verfügung gestellten Raum
Stellen Sie dem Verein einen Ihrer Privaträume für die Vereinsarbeit zur Verfügung, stellt sich die Frage nach Kostenerstattung. Die gute Nachricht: Sie ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie ein paar Details beachten.
Mit den Augen des Finanzamtes betrachtet, sind die Aufwendungen, die Ihrem Verein für einen von Ihnen zur Verfügung gestellten Raum entstehen, analog zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zu betrachten. Das heißt, Sie können die anteiligen Kosten geltend machen. Dazu gehören:

Sichere Buchführung und perfektes Rechnungswesen für Ihren Verein
Mit diesem Ratgeber entledigen Sie sich der unnötigen Papierberge und haben stets ein kompaktes Nachschlagewerk zur Hand.