Lotterie: Wann fallen für einen Verein steuern an?

Lotterie: Wann fallen für einen Verein steuern an?

Ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt oder nicht: Veranstaltet er Lotterien oder Ausspielungen, kann Lotteriesteuer anfallen. Die Lotteriesteuer beträgt 16 2/3 % des Lospreises.

Die Tombola ist steuerfrei, wenn der Gesamtpreis 650 Euro nicht übersteigt und keine Bargeldgewinne ausgeschüttet werden

Und: Sind Lotterien oder Ausspielungen behördlich genehmigt und dienen Sie ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, darf der Gesamtpreis der Lose sogar bis zu 40.000 Euro betragen, ohne die Steuerfreiheit zu gefährden.Achtung: Nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen sind generell steuerfrei. Sie gelten als nicht öffentlich, wenn nur die Mitglieder des Vereins und deren Familienangehörige daran teilnehmen können.

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie  „Schatzmeister aktuell“ 30 Tage kostenlos!

 

Kassenprüfung im Verein
Kassenprüfung im Verein

Der Spezialreport zeigt Ihnen kurz und knapp alles, was Sie vor und während der Kassenprüfung wissen müssen.