Das Ressortprinzip: So entlasten Sie sich und die Vorstandsmitglieder

Das Ressortprinzip: So entlasten Sie sich und die Vorstandsmitglieder

Elnur Amikishiyev

Setzt sich – wie allgemein üblich – der Vorstand Ihres Vereins aus mehreren Personen zusammen, handelt es sich um einen sogenannten mehrgliedrigen Vorstand. Für die Geschäftsführung wie auch für die Vertretung nach außen gilt damit der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung. Die Vorstandsmitglieder müssen bei allen geschäftsführenden Handlungen mitwirken oder zumindest mitwirken können. Im Mehrspartenverein ist das nicht immer sinnvoll.

Die meisten Vereine bieten heute nicht mehr nur ein einziges Angebot an. Daher ist es nahe liegend, in der Satzung zu regeln, dass die Geschäftsführung nach Sachgebieten und Gegenständen aufgeteilt wird. Dann obliegt die Verwaltung des Vereins zwar insgesamt dem Vorstand, die Aufgaben und Zuständigkeiten für die einzelnen Ressorts aber sind fest einzelnen Vorstandsmitgliedern zugewiesen, die für diese Ressorts allein verantwortlich sind.

Damit sind mehrere Vorteile verbunden

Diese Aufteilung entlastet die einzelnen Vorstandsmitglieder. Und Sie haben die Möglichkeit, jedes Vorstandsmitglied nach seinen entsprechenden Fähigkeiten einzusetzen. Möchten Sie dieses sogenannte Ressortprinzip im Verein einführen, müssen Sie die Aufgaben der einzelnen Ressorts klar beschreiben.

Diese sind dann keine Angelegenheiten mehr, für die der Gesamtvorstand zuständig ist. Die anderen Vorstandsmitglieder tragen damit auch keine volle Verantwortung für das einem Ressort zugewiesene Aufgabengebiet. Der jeweilige Ressortleiter ist für sein Aufgabengebiet allein zuständig und voll verantwortlich.

Ohne Satzungsänderung geht es nicht

Möchte Ihr Verein das Ressortprinzip einführen, ist eine ausdrückliche Satzungsgrundlage erforderlich. Schließlich weicht Ihr Verein ja mit dieser Ressortregelung vom Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung ab (§§ 26, 28 Abs.1, 40 BGB). Rechtlich kann eine Ressortaufteilung immer nur dann anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • eine klare Abgrenzung der einzelnen Ressorts ist erforderlich
  • die Ressortzuweisung ist in der Satzung verankert
  • die Aufgaben sind klar
  • und schriftlich den einzelnen Ressorts zugewiesen.

Auch Ihr Verein kann (und sollte) davon profitieren.

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