Stimmrecht Vereinsmitglieder

Stimmrecht Vereinsmitglieder

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Das Stimmrecht ist das wichtigste Recht der Vereinsmitglieder

Es knüpft unmittelbar an die Mitgliedschaft an.Das ändert aber nichts daran, dass die Satzung gleichwohl ein abgestuftes Stimmrecht vorsehen kann. Enthält die Satzung dazu keine Regelungen, sind alle ordentlichen Mitglieder stimm-berechtigt. Bei Letzteren handelt es sich um die Vollmitglieder. Ob beispielsweise auch Personen mit einer „Mitgliedschaft auf Probe“ oder einer „Schnuppermitgliedschaft“ stimmberechtigt sind, ist durch Auslegung der Satzungsbestimmungen zu ermitteln. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben nur dann ein Stimmrecht, wenn dies in der Satzung ausdrücklich so geregelt ist.

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