Versammlungsleiter

Versammlungsleiter

Pflichten des Versammlungsleiters

Wer Versammlungsleiter ist, sollte allein schon deshalb in der Satzung geregelt werden, weil er während der Mitgliederversammlung die Ordnungsgewalt hat. Zu seinen Kernaufgaben gehört es,

  • die Mitgliederversammlung zu eröffnen,
  • die Tagesordnung bekannt zu geben,
  • für eine ordnungsgemäße und zügige Erledigung der Tagesordnung zu sorgen,
  • eine sachgemäße Diskussion zu den Tagesordnungspunkten sicherzustellen,
  • die fortwährende Beschlussfähigkeit der Versammlung zu überprüfen,
  • die gefassten Beschlüsse zu verkünden,
  • auf eine ordnungsgemäße Protokollierung zu achten und
  • die Mitgliederversammlung zu beenden.

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