Pflichten des Versammlungsleiters
Wer Versammlungsleiter ist, sollte allein schon deshalb in der Satzung geregelt werden, weil er während der Mitgliederversammlung die Ordnungsgewalt hat. Zu seinen Kernaufgaben gehört es,
- die Mitgliederversammlung zu eröffnen,
- die Tagesordnung bekannt zu geben,
- für eine ordnungsgemäße und zügige Erledigung der Tagesordnung zu sorgen,
- eine sachgemäße Diskussion zu den Tagesordnungspunkten sicherzustellen,
- die fortwährende Beschlussfähigkeit der Versammlung zu überprüfen,
- die gefassten Beschlüsse zu verkünden,
- auf eine ordnungsgemäße Protokollierung zu achten und
- die Mitgliederversammlung zu beenden.