Kennen Sie den Begriff „Wie-Beschäftigter“?

Kennen Sie den Begriff „Wie-Beschäftigter“?

Haben Sie schon einmal den Begriff „Wie-Beschäftigter“ gehört? Vermutlich nicht. Aber: Er spielt im Vereinsrecht durchaus eine Rolle. Denn es geht um den Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Beispiel: Ein Vereinsmitglied hilft bei einem vom Verein organisiertem Marathon als Streckenposten. Hierbei erleidet es einen Unfall. Folge: Es handelt sich um eine „mitgliedschaftliche Verpflichtung“. Das Vereinsmitglied ist nicht versichert – sofern der Verein nicht eigens eine Versicherung dafür abgeschlossen hat. Anders sieht das hier aus: Ein Nichtmitglied wird als Streckenposten eingesetzt. Folge: Es wird als „Wie-Beschäftigter“ eingestuft. Also wie ein Beschäftigter des Vereins behandelt. Es genießt den beitragsfreien Schutz der Berufsgenossenschaft, so das Sozialgericht Koblenz am 1.7.2015, Az. S 2 U 143/13). Es gibt halt immer wieder Neues. Aber dafür ist ja Ihr vereinswelt.de-Newsletter auch da. Möchten Sie mehr zum Thema „Haftung“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!  
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