Einstimmigkeit
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Bei Abstimmungen der Mitglieder reicht in der Regel eine einfache oder qualifizierte Mehrheit

Das gilt für Abstimmungen auf Mitgliederversammlungen. Allerdings kommen auch Abstimmungen im schriftlichen Beschlussverfahren in Betracht. Das Recht dazu hat dasselbe Vereinsorgan, das auch zu den Mitgliederversammlungen einlädt, meist also der Vorstand. Solche schriftlichen Abstimmungen sind vor allem in kleinen Vereine verbreitet, deren Mitglieder weit verstreut wohnen. Schriftliche Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, sofern die Satzung nicht zulässigerweise abweichende Regelungen trifft.

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